Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Mit ihrer Einschreibung in den Kurs verpflichten sich die Teilnehmer, die Anforderungen des Reglements der Swiss sàrl, nachfolgend „Schule“ genannt, zu respektieren. Durch die Einschreibung stimmt der Kunde dem Inhalt der Geschäftsbedingungen zu und verpflichtet sich, den Gesamtbetrag der Unterrichtsgebühren nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

 

Zulassungsbedingungen

Die Zulassungsbedingungen für jeden Kurs/ jedes Modul sind den jeweiligen Angeboten zu entnehmen, die dem Kunden gemacht werden. Der Einstufungstest zur Festlegung des Sprachniveaus ist kostenlos.

 

Einschreibungen

Die Einschreibungen erfolgen mittels des Formulars, das im Sekretariat erhältlich ist oder auf der Internetseite der Schule (www.swiss-lingua.ch). Mit der Einschreibung auf der Internetseite oder per Formular erkennt der Kunde die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an; seine Einschreibung wird folglich als gültig angesehen.

 

Aufbau des Unterrichts

Der Unterricht für Gruppen beginnt erst, wenn die minimale Teilnehmeranzahl erreicht ist. Die privaten und halb privaten Kurse können nach vorheriger Absprache mit dem Klienten/der Klientin zu jeder Zeit des Jahres begonnen werden.

Wenn eine Lehrkraft den Kurs nicht mehr aufrechterhalten kann, kümmert sich die Schule um einen Nachfolger.

Die Schule behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder zu annullieren für den Fall, dass die Anzahl der Teilnehmer nicht ausreichend ist. Falls die Anzahl der Teilnehmer es erfordert, kann der Preis des Kurses angepasst oder eine Reduzierung der Anzahl an Unterrichtsstunden vorgenommen werden. Aus pädagogischen Gründen kann die Schule einen Teilnehmer, nach Besprechung mit der betreffenden Person, in eine andere Gruppe einteilen.

 

Änderungen eines Kurses

Für die privaten und halb privaten Kurse muss jede Zeitplanänderung mindestens 24 Stunden im Voraus dem Sekretariat oder der Lehrkraft mitgeteilt werden. Falls diese Regel missachtet wird oder die Zeitplanänderung für die anderen Teilnehmer nicht möglich ist, muss der Unterricht durch den Teilnehmer beglichen werden. Auch in allen anderen Fällen können aufgrund von Abwesenheit weder die Fehlzeiten noch die Kursgebühren zurückerstattet werden (für private Kurse als auch Gruppen). Im Falle einer Pandemie oder eine andere aussergewöhnlicher Situation werden die Kurse mit Fernunterricht weitergeführt, eine Verschiebung oder Annullierung ist nicht möglich

 

Bezahlung

Jede ausgesuchte und unterschriebene Kursoption, jeder organisierte Kurs, der schriftlich (auf elektronischem Wege oder per Post) bestätigt und bereits verrechnet wurde, muss durch den Teilnehmer in vollem Umfang beglichen werden; ein Kurs kann spätestens zwei Wochen vor Beginn annulliert werden und wird nur in diesem Falle rückvergütet. Falls nicht anders angegeben, müssen die Kosten für die Unterrichtsmaterialen noch zusätzlich zu den Kursgebühren hinzugerechnet werden. Bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien werden nicht zurückerstattet.

Jedem Teilnehmer wird eine Rechnung zugestellt (per Postsendung oder auf elektronischem Wege). Der Gesamtbetrag ist vor Kursbeginn ab Erhalt der Rechnung zu begleichen. Nur Teilnehmer die Ihre Rechnung beglichen haben, dürfen am Kurs teilnehmen; die Quittung berechtigt zur Teilnahme.

Die Zahlungen können direkt beim Sekretariat oder per Banküberweisungen erfolgen. Im Fall des Rücktritts eines Kunden muss dennoch die vollständige Summe beglichen werden, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor, die ordnungsgemäß geprüft wurden. Der Vertrag ist personengebunden und nicht übertragbar. Im Fall von Zahlungsverspätung werden Mahngebühren verlangt. Bei Nichtbezahlung werden rechtliche Schritte eingeleitet. Bei Ratenzahlungen können Verzugszinsen (3%) erhoben werden. Der Vertrag des Kunden kommt einem Schuldanerkenntnis im Sinne von Art. 82 des Schweizerischen Obligationenrechts gleich.

 

Kündigung

Kündigungen des Kurses erfolgen schriftlich unter Angabe der Gründe (ärztliches Attest, Brief des Arbeitgebers etc.), wobei das Empfangsdatum der Kündigung ausschlaggebend ist. Im Fall einer länger andauernden Krankheit oder eines Unfalls kann eine Kursannullierung oder eine Einschreibungsannullierung schriftlich verlangt werden. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests kann eine Rückvergütung auf Basis der nichtbesuchten Kurse in Betracht gezogen werden.  Im Falle einer Zusage der Kurs- oder Einschreibungsannullierung, wird eine Rücktrittsgebühr von 50% des Gesamtbetrags der Rechnung zurückbehalten. Jede Kursunterbrechung die nicht krankheits- oder unfallbedingt erfolgt, muss im vollen Umfang bezahlt werden.  ( auch bei Ausnahmefälle )

 

Kursbesuch

Im Sinne des gegebenen Unterrichts, sollte dieser regelmässig und pünktlich besucht werden. Im Fall von Abwesenheit sind das Sekretariat oder die Lehrkraft zu informieren. Ein bezahlter Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach der Anmeldung des Kunden begonnen und durchgeführt werden; wird der Kurs vom Kunden über diesen Zeitraum hinaus verschoben, wird die Zahlung von der Schule einbehalten, ohne dass die Schule verpflichtet ist, den Restbetrag der ursprünglich geplanten Kursstunden zu zahlen.

 

Bescheinigungen und Zertifikate

Eine Bescheinigung für die aktive Teilnahme am Modul wird jedem ausgehändigt, der 80% Anwesenheit erbracht hat, wenn gefragt. Der Teilnehmer unterschreibt zu jeder Lektion ein Anwesenheitsformular. Die Ausbildungen, die das Ablegen von Prüfungen und Zertifikaten zum Ziel haben, unterliegen spezifischen Regelungen durch die Anbieter der Prüfungen. Diese Regelungen werden bei der Prüfungsanmeldung mitgeteilt.

 

Programm- und Preisänderungen 

Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, die Programme, Preise und allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die neuste Version wird als gültig betrachtet.

 

Regeln in den Schulgebäuden

Es wird ein angemessenes und respektvolles Verhalten gegenüber Drittpersonen und Ruhe in den Gemeinschaftsräumen verlangt. Es ist verboten, in der Nähe von Computern oder ähnlichen technischen Geräten zu essen oder zu trinken. Der Arbeitsplatz muss sauber und ordentlich gehalten werden.

 

Ort und Dauer des Kurses

Die verschiedenen Orte des Kurses sind auf der Kursbestätigung angegeben, die jeder Teilnehmer erhält. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, dauert eine Unterrichtsstunde 45 Minuten.

 

Kursannullierung

Falls die Kurse durch die Schule annulliert werden, bemüht sich die Geschäftsleitung, einen neuen Termin für diese zu vereinbaren. Jede Art von finanzieller Rückerstattung oder Schadensersatzansprüchen sind ausgeschlossen.

 

Ausschluss aus einem Kurs

Swiss Lingua behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die nicht die vertraglichen Bedingungen einhalten oder vorsätzlich den Kurs stören, aus dem Kurs auszuschließen. Gegebenenfalls können rechtliche Konsequenzen erfolgen. Die Gesamtkosten des Kurses werden im Fall von Ausschluss aufgrund von nicht erfolgter Bezahlung des Kurses oder inakzeptablen Verhaltens (Beleidigungen, Körperverletzungen, vorsätzliche Beschädigung von Einrichtungsgegenständen oder Unterrichtsmaterial etc.) zurückbehalten. Diese Liste ist nicht vollständig.

 

Versicherungen

Für alle Kurse und Veranstaltungen, die von Swiss Lingua sàrl organisiert oder beherbergt werden, übernimmt die Schule keinerlei Verantwortung für eventuelle Schäden, die der Kunde anrichten oder erleiden könnte. Der Kunde verpflichtet sich selbst, eine persönliche und ausreichende Versicherungsdeckung (Haftpflicht, Diebstahl, Verlust, Unfall jeglicher Art, Sachschäden und Körperverletzung) zu besitzen, wenn er an einem Kurs teilnimmt. Die Schule übernimmt keine Verantwortung gegenüber dem Kunden für den Gebrauch der Installationen, der Räumlichkeiten, der Parkplätze, im Fall von Diebstahl, Verlust, Unfall jeglicher Art, Sachschäden oder Körperverletzung. Diese Liste ist nicht als abschliessend zu betrachten.

 

Gerichtsstand

Alle Rechtsbeziehungen mit Swiss Lingua sàrl unterliegen dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Sàrl.

 

 

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